Drei Fragen, drei Ergebnisse
Die erste Frage lautet: Wie sieht es aus? Antwort ist ein Bild, hoch aufgelöst, aus der richtigen Perspektive, im Zweifel mit Wärmebild daneben. Damit sieht ein Dachdecker die gebrochene Ziegelreihe, ein Sachverständiger den Riss, eine Versicherung den Schaden.
Die zweite Frage lautet: Wie groß ist es? Antwort ist ein Aufmaß, also Längen, Flächen und Neigungen als Zahlen, üblicherweise als Datei für die Kalkulation. Ein Foto beantwortet diese Frage nicht, auch kein sehr scharfes.
Die dritte Frage lautet: Wo genau verläuft die Grenze? Das ist keine technische, sondern eine hoheitliche Frage. Sie beantwortet in Baden-Württemberg die Katasterbehörde oder ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, den das Land dafür bestellt hat.
Was ein Luftbild leistet
Ein Luftbild dokumentiert einen Zustand zu einem Zeitpunkt. Es ist schnell, günstig und in den meisten Fällen genau das, was gebraucht wird: für die Schadensmeldung, für die Bauakte, für das Exposé, für die Beweissicherung vor Baubeginn.
Seine Grenze ist die Perspektive. Ein Bild aus schräger Sicht verzerrt Längen; was auf dem Foto gleich lang aussieht, ist es im Zweifel nicht. Wer aus einem Luftbild Maße abgreift, misst die Abbildung und nicht das Gebäude.
Was ein photogrammetrisches Aufmaß ist
Für ein Aufmaß fliegt die Drohne das Objekt in einem festen Raster ab, mit hoher Überlappung und ergänzenden Schrägaufnahmen. Aus den Bildern rechnet eine Software ein Orthofoto und ein dreidimensionales Modell. Aus diesem Modell lassen sich Längen, Flächen und Dachneigungen entnehmen, und das Ergebnis wird als CAD-Datei geliefert, damit die Kalkulation direkt damit arbeiten kann.
Der entscheidende Wert heißt Bodenauflösung: wie viele Zentimeter ein Bildpunkt am Boden darstellt. Für Orthofotos aus Drohnenbefliegungen werden am Markt typischerweise ein bis drei Zentimeter je Bildpunkt genannt; bei rund fünfzig Metern Flughöhe liegt die Pixelgröße je nach Kamera bei ein bis zwei Zentimetern.
Woran die Genauigkeit wirklich hängt
Hier liegt das teuerste Missverständnis. Die Genauigkeit eines Aufmaßes hängt nicht an der Kamera, sondern an der Lagebestimmung. Ohne eingemessene Passpunkte und ohne Satellitenkorrektur nennen Anbieter Abweichungen von zehn bis zwanzig Zentimetern und mehr. Mit Korrekturdaten im Flug liegen die genannten Werte bei drei bis fünf Zentimetern, mit zusätzlich eingemessenen Passpunkten am Boden bei ein bis zwei Zentimetern.
Das sind Angaben aus der Anbieterpraxis, keine genormten Werte. Sie zeigen aber die Größenordnung, auf die es ankommt: Zwischen der billigen und der belastbaren Variante liegt Faktor zehn, und der Unterschied steckt in der Vorbereitung am Boden, nicht im Flug.
Für ein Dachaufmaß zur Angebotskalkulation reichen wenige Zentimeter meistens aus. Für alles, was mit einer Grundstücksgrenze zu tun hat, reicht es nie.
Wo die amtliche Vermessung anfängt
Grenzfeststellung, Teilung eines Flurstücks und Gebäudeeinmessung für das Liegenschaftskataster sind hoheitliche Aufgaben. In Baden-Württemberg führen sie die Katasterbehörden und die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure aus, die das Land nach Studium, zweitem Staatsexamen und mehrjähriger Praxis dafür bestellt.
Kein Drohnenbetrieb kann das ersetzen, unabhängig von der Technik. Wer für einen Bauantrag, eine Grenzstreitigkeit oder eine Teilung Zahlen braucht, braucht ein Vermessungsbüro, und zwar von Anfang an. Eine Drohnenbefliegung vorher ist dann kein Ersatz, sondern eine zweite Rechnung.
Was wir liefern und was nicht
In eigener Sache und deshalb deutlich: Wir liefern Luftbilder und Videos, Thermografie an Photovoltaik, Gebäudehülle und Flachdach, und die dazugehörige Dokumentation mit Kartierung der auffälligen Stellen. Das ist die erste der drei Fragen, und für sehr viele Anliegen ist es die richtige.
Was wir nicht anbieten: photogrammetrische Aufmaße mit Passpunkten, CAD-Ableitungen und alles, was Vermessung ist. Dafür gibt es Vermessungsbüros und spezialisierte Photogrammetriebetriebe, und die haben dafür die Ausrüstung, die Software und im hoheitlichen Fall die Bestellung.
Wenn Sie unsicher sind, welche der drei Fragen Ihre ist: Beschreiben Sie uns, was am Ende auf dem Tisch liegen soll. Ein Bild für die Versicherung, eine Quadratmeterzahl für ein Angebot oder eine Grenze im Kataster. Danach ist die Zuordnung in zwei Minuten klar, und wenn es nicht unsere Frage ist, sagen wir das.
Was Sie für die Anfrage bereithalten sollten
Das Ziel in einem Satz, also wofür das Ergebnis gebraucht wird. Die Adresse und wenn möglich das Flurstück. Bei Gebäuden die ungefähre Grundfläche und die Zahl der Dachflächen. Und die Frage, ob jemand anderes mit dem Ergebnis weiterarbeitet, etwa ein Dachdecker, ein Statiker oder eine Versicherung.
Der letzte Punkt entscheidet öfter über das Verfahren als alles andere. Wer weiß, wer die Datei später öffnet, weiß auch, welches Format und welche Genauigkeit sie braucht.
Häufige Fragen
Kann ich aus einem Drohnenfoto Maße abgreifen?
Nur grob. Ein Einzelbild verzerrt Längen je nach Perspektive. Belastbare Maße entstehen erst aus einer Befliegung mit hoher Überlappung, aus der ein Orthofoto und ein 3D-Modell gerechnet werden.
Wie genau ist ein Drohnenaufmaß?
Das hängt an der Lagebestimmung, nicht an der Kamera. Anbieter nennen ohne Passpunkte und Satellitenkorrektur zehn bis zwanzig Zentimeter, mit Korrekturdaten drei bis fünf, mit eingemessenen Passpunkten ein bis zwei Zentimeter.
Ersetzt eine Drohnenbefliegung die Vermessung?
Nein. Grenzfeststellung, Teilung und Gebäudeeinmessung sind hoheitliche Aufgaben und bleiben den Katasterbehörden und den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren vorbehalten.
Machen Sie Dachaufmaße?
Nein. Wir liefern Bilder, Wärmebilder und die Dokumentation dazu. Photogrammetrische Aufmaße mit Passpunkten und CAD-Ableitung übernehmen Vermessungsbüros und spezialisierte Photogrammetriebetriebe.
Quellen und Stand
Stand dieses Beitrags: 9. September 2026. Rechtsangaben und Preise ändern sich; vor einer Entscheidung lohnt der Blick in die jeweils gültige Fassung.
- Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, Informationen zu den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren
- BDVI Baden-Württemberg, Aufgaben und Bestellung des ÖbVI
- Angaben zu Bodenauflösung und Lagegenauigkeit aus der Anbieterpraxis, erhoben am 09.09.2026
- Eigene Einsatzpraxis BILDFLUG.de, Luftbild und Thermografie

