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Luftaufnahmen im Landkreis Göppingen & Baden-Württemberg
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Genehmigt fliegen ist unser Handwerk

Gewerbliche Drohnenflüge unterliegen der EU-Drohnenverordnung. Wir fliegen seit 2012 genehmigt und übernehmen die komplette Bürokratie für Sie.

EU-Drohnenverordnung (EU) 2019/947

Wir sind als UAS-Betreiber registriert; die Betreiber-eID ist an jedem Fluggerät dauerhaft und feuerfest angebracht. Die Kompetenznachweise A1/A3 und das Fernpiloten-Zeugnis A2 liegen vor und sind bei jedem Einsatz dabei.

  • Maximale Flughöhe 120 m. 99 % unserer Motive entstehen ohnehin zwischen 1 und 40 m.
  • Geo-Zonen (Flughäfen, Krankenhäuser, Schutzgebiete) prüfen wir vor jedem Flug über die amtlichen Karten.
  • Innerhalb geschlossener Ortschaften informieren wir das Ordnungsamt, in Schutzgebieten zusätzlich das Umweltamt.
  • In Kontrollzonen von Flughäfen holen wir die Freigabe der Flugsicherung ein.

Persönlichkeitsrechte & Datenschutz beim Flug

Datenschutzrelevante Szenen entfernen wir bereits aus dem Rohmaterial. Dazu gehören Kfz-Kennzeichen genauso wie der Blick in Nachbars Garten. Erkennbare Gesichter werden ausgestempelt, auf Verlangen machen wir ganze Anliegergebäude unkenntlich.

  • Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht werden strikt vermieden.
  • Urheberrechte an geschützten Gebäuden werden beachtet.
  • Vor dem Flug liegt die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers vor.

Versicherung

Eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit 3 Mio. € Deckungssumme besteht für alle gewerblichen Foto- und Videoflüge.

Hinweis: Diese Seite ersetzt die früheren Angaben zum „Kenntnisnachweis" (Rechtsstand 2017). Seit 2021 gilt europaweit die Drohnenverordnung (EU) 2019/947 mit Betreiber-Registrierung und EU-Kompetenznachweisen.

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