Genehmigt fliegen ist unser Handwerk
Gewerbliche Drohnenflüge unterliegen der EU-Drohnenverordnung. Wir fliegen seit 2012 genehmigt und übernehmen die komplette Bürokratie für Sie.
EU-Drohnenverordnung (EU) 2019/947
Wir sind als UAS-Betreiber registriert; die Betreiber-eID ist an jedem Fluggerät dauerhaft und feuerfest angebracht. Die Kompetenznachweise A1/A3 und das Fernpiloten-Zeugnis A2 liegen vor und sind bei jedem Einsatz dabei.
- Maximale Flughöhe 120 m. 99 % unserer Motive entstehen ohnehin zwischen 1 und 40 m.
- Geo-Zonen (Flughäfen, Krankenhäuser, Schutzgebiete) prüfen wir vor jedem Flug über die amtlichen Karten.
- Innerhalb geschlossener Ortschaften informieren wir das Ordnungsamt, in Schutzgebieten zusätzlich das Umweltamt.
- In Kontrollzonen von Flughäfen holen wir die Freigabe der Flugsicherung ein.
Persönlichkeitsrechte & Datenschutz beim Flug
Datenschutzrelevante Szenen entfernen wir bereits aus dem Rohmaterial. Dazu gehören Kfz-Kennzeichen genauso wie der Blick in Nachbars Garten. Erkennbare Gesichter werden ausgestempelt, auf Verlangen machen wir ganze Anliegergebäude unkenntlich.
- Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht werden strikt vermieden.
- Urheberrechte an geschützten Gebäuden werden beachtet.
- Vor dem Flug liegt die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers vor.
Versicherung
Eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit 3 Mio. € Deckungssumme besteht für alle gewerblichen Foto- und Videoflüge.
