Wie fein ein Dach auf der Aufnahme aufgelöst ist
Die Hauptkamera des Mavic 4 Pro liefert 12.288 mal 8.192 Bildpunkte. Der Hersteller gibt für sie eine Kleinbild-Brennweite von 28 Millimetern an. Ein Kleinbild ist 36 Millimeter breit, das Bild deckt in der Breite also das 1,29-Fache des Abstands ab. Aus 10 Metern Abstand sind das 12,9 Meter.
Diese 12,9 Meter geteilt durch 12.288 Bildpunkte ergeben rund 1,05 Millimeter je Bildpunkt. Aus 20 Metern sind es 2,1 Millimeter, aus 30 Metern 3,1 und aus 40 Metern 4,2. Ein Riss von 3 Millimetern Breite belegt aus 30 Metern also knapp einen Bildpunkt und ist damit nicht zu beurteilen, aus 10 Metern sind es knapp drei. Die Werte gelten für den senkrechten Blick auf die Bildmitte; zum Bildrand hin werden sie gröber, bei schräger Aufnahme deutlich.
Deshalb wird am Dach nah geflogen: Fast alle Motive liegen zwischen 1 und 40 Metern Arbeitshöhe, weit unter der zulässigen Obergrenze von 120 Metern. In dieser Auflösung zeigen sich verschobene und gebrochene Pfannen, fehlende First- und Ortgangziegel, gelöste Verwahrungen und Anschlussbleche, Risse im Kaminkopf, Bewuchs und volle Rinnen, auf dem Flachdach Blasen, Falten, offene Nähte und stehendes Wasser. Die Millimeterwerte gelten für diese Kamera; wo im Wohngebiet oder in der Halle der Mini 4 Pro unter 249 Gramm zum Einsatz kommt, ist die Auflösung etwa halb so fein.
Was ein Bild nicht zeigt
Unter der Deckung endet die Aufnahme. Unterspannbahn, Lattung, Holzfeuchte im Sparren, Zustand der Dämmung, Verklammerung der Pfannen, Hohlstellen unter der Abdichtung: nichts davon ist von oben zu sehen. Eine Aufnahme ersetzt weder die Begehung durch einen Sachverständigen noch eine Feuchtemessung noch eine Materialprobe.
Das gilt auch für das Wärmebild. ASTM C1153-23, die Prüfvorschrift für die Ortung durchfeuchteter Dämmung mit Infrarot, sieht die Verifikation der Infrarotbefunde durch invasive Prüfung vor und hält fest, dass sich Ursache und Eintrittsstelle der Feuchte damit nicht bestimmen lassen. Ein Wärmebild liefert damit die Suchfläche für eine Öffnung, mehr leistet es nicht.
Wann Gerüst und Hubsteiger entfallen
Für die erste Beurteilung nach einem Sturm, die Aufnahme eines Schadens, die Grundlage eines Angebots und die wiederkehrende Sichtprüfung im Bestand reicht der Flug. Niemand muss aufs Dach, es entsteht kein Rüstaufwand, und die Fläche ist in einem Termin vollständig erfasst statt abschnittsweise über mehrere Standorte des Hubsteigers.
Sobald am Bauteil gearbeitet wird, bleibt der Zugang nötig: jede Reparatur, jede Messung mit Kontakt zur Oberfläche, jede Probenahme, jede Bauteilöffnung. Die sinnvolle Reihenfolge ist deshalb meist, zuerst zu fliegen und danach gezielt nur dort Zugang zu schaffen, wo die Aufnahme einen Befund zeigt. Das verschiebt Aufwand vom Rüsten zum Reparieren.
Sturmschaden: was gegenüber der Versicherung zählt
Drei Obliegenheiten stehen im Gesetz. Nach Paragraf 30 VVG ist der Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen, sobald der Versicherungsnehmer davon Kenntnis hat. Nach Paragraf 31 VVG kann der Versicherer jede Auskunft verlangen, die zur Feststellung des Falls oder des Umfangs der Leistungspflicht nötig ist, Belege allerdings nur, soweit deren Beschaffung billigerweise zumutbar ist. Nach Paragraf 82 VVG muss der Versicherungsnehmer den Schaden mindern und dazu, wenn die Umstände es erlauben, Weisungen des Versicherers einholen. Werden sie verletzt, droht über Paragraf 28 VVG die Leistungsfreiheit des Versicherers.
Eine allgemeine Fotopflicht folgt daraus nicht. Das Oberlandesgericht Hamm hat am 13.08.2008 (20 U 25/08) entschieden, dass der Versicherungsnehmer nach den dort vereinbarten Bedingungen nicht zur Anfertigung von Lichtbildern verpflichtet war und dass die Zustimmung des Versicherers zur Reparatur die Veränderung der Schadenstelle einschließt. Was Ihr eigener Vertrag verlangt, steht in Ihren Bedingungen. Die Dokumentation dient Ihnen als Beweismittel für einen Zustand, den die Reparatur beseitigt.
Der Sturm selbst ist eine eigene Beweisfrage. Übliche Wohngebäudebedingungen setzen mindestens Windstärke 8 voraus, nach der Beaufort-Skala des Deutschen Wetterdienstes im Mittel 62 bis 74 km/h in 10 Metern Höhe. Ist die Windstärke am Schadenort strittig, erstellt der Wetterdienst dazu kostenpflichtige Gutachten. Der Flug leistet dazu nichts; er hält den Zustand fest, und zwar am besten vor der Notreparatur.
Wärmebild und Photovoltaik auf demselben Dach
Radiometrische Wärmebilder behalten den Temperaturwert je Bildpunkt in der Datei. Ein Befund lässt sich später am Rechner nachmessen. Für die Dachfläche zählt der Zeitpunkt: ASTM C1153-23 beschreibt die Ortung feuchter Dämmung als nächtliche Messung und gilt nur für Dämmung oberhalb der Tragschale, die die Abdichtung berührt.
Liegt eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, gelten andere Bedingungen. IEC TS 62446-3 nennt mindestens 600 W/m² Einstrahlung in Modulebene, höchstens Windstärke 4 nach Beaufort beziehungsweise 28 km/h und höchstens zwei Achtel Cumulusbewölkung. Beide Zeitfenster liegen weit auseinander. Sagen Sie bei der Anfrage deshalb, ob das Wärmebild der Dachfläche oder den Modulen gilt.
Recht, Nachbarn und Genehmigung
Der Bundesgerichtshof hat am 23.10.2024 (I ZR 67/23) entschieden, dass Drohnenaufnahmen nicht unter die Panoramafreiheit des Paragrafen 59 UrhG fallen. Vom öffentlichen Weg aus dürfen Sie ein geschütztes Werk weiter ablichten, aus der Luft nicht. Für die Schadensakte am eigenen Gebäude spielt das selten eine Rolle, für die Veröffentlichung der Bilder schon.
Kennzeichen, erkennbare Gesichter und der Blick in Nachbargrundstücke werden bereits aus dem Rohmaterial entfernt. Die Genehmigungen gehören zur Leistung: die Prüfung der Geo-Zonen, in den geografischen Gebieten nach Paragraf 21h Absatz 3 LuftVO die Zustimmung des jeweils Betroffenen (Grundstückseigentümer, Betreiber der Anlage, Naturschutzbehörde), wo das nicht reicht die Genehmigung der örtlich zuständigen Landesluftfahrtbehörde nach Paragraf 21i LuftVO, in Kontrollzonen die Freigabe der Flugsicherung. Der Betrieb ist nach der Verordnung (EU) 2019/947 registriert, mit Fernpilotenzeugnis A2 und einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung nach der Verordnung (EG) 785/2004.
Was Sie für die Anfrage bereithalten sollten
Halten Sie Adresse und Lage bereit, dazu Dachform, Deckung, ungefähre Fläche und Traufhöhe. Nennen Sie den Anlass mit dem Datum des Ereignisses und den Bereich, um den es geht. Ein Ansprechpartner vor Ort, ein geeigneter Startplatz und die Zustimmung von Eigentümer oder Verwaltung gehören ebenfalls dazu. Sagen Sie außerdem, wohin die Bilder gehen, denn Versicherung, Gutachter und eigene Akte stellen unterschiedliche Ansprüche an Auflösung und Beschriftung.
Der Aufwand liegt in der Vorbereitung und der Nachbearbeitung: Anfahrt, Größe und Zahl der Flächen, der Genehmigungsweg innerhalb einer Ortschaft oder in einer Kontrollzone, die Anonymisierung des Materials und ein Wärmebild, das ein eigenes Zeitfenster und damit oft einen zweiten Termin braucht. Bricht das Wetter den Flug ab, wird ein Ersatztermin vereinbart.
Wie das an einem schwer zugänglichen Bauwerk aussieht, zeigt die Kamininspektion im EnBW-Kraftwerk.
Häufige Fragen
Was kostet eine Dachinspektion mit der Drohne?
Eine Pauschale gibt es nicht, weil Anfahrt, Zahl und Größe der Dachflächen, der Genehmigungsweg und die Nachbearbeitung von Fall zu Fall stark schwanken. Ein Wärmebild braucht ein eigenes Zeitfenster und damit häufig einen zweiten Termin. Beschreiben Sie Gebäude, Anlass und Zweck, dann lässt sich der Aufwand vorab benennen.
Reicht eine Drohnenaufnahme der Versicherung als Nachweis?
Eine allgemeine Fotopflicht gibt es nicht: Das OLG Hamm hat 2008 entschieden (20 U 25/08), dass der Versicherungsnehmer nach den dort vereinbarten Bedingungen nicht zur Anfertigung von Lichtbildern verpflichtet war. Was Ihr Vertrag verlangt, steht in Ihren Bedingungen; nach Paragraf 31 VVG kann der Versicherer außerdem im Einzelfall Auskunft und zumutbare Belege verlangen. Nützlich sind die Bilder, weil die Reparatur den Zustand beseitigt. Die Windstärke belegen sie nicht, dafür gibt es Gutachten des Deutschen Wetterdienstes. Melden Sie den Schaden unverzüglich (Paragraf 30 VVG) und stimmen Sie Notmaßnahmen ab (Paragraf 82 VVG).
Ersetzt der Flug den Dachdecker oder den Sachverständigen?
Nein. Die Aufnahme zeigt die Oberfläche, nicht den Aufbau darunter. Unterspannbahn, Lattung, Holzfeuchte, Dämmung und die Befestigung der Deckung bleiben verborgen, und eine Feuchtemessung ersetzt sie nicht. Der Flug liefert die Übersicht und die Stellen, an denen sich eine Öffnung oder eine Begehung lohnt.
Wie nah kommt die Drohne an das Dach?
Am Dach wird in wenigen Metern Abstand geflogen; die zulässige Obergrenze von 120 Metern spielt dabei keine Rolle. Der tatsächliche Abstand richtet sich nach Umgebung, Bebauung und erteilter Genehmigung. Im Wohngebiet und in der Halle kommt ein Copter unter 249 Gramm zum Einsatz, in der Halle mit Schutzring; seine Auflösung liegt unter der der Hauptkamera.
Dürfen wir die Aufnahmen veröffentlichen?
Für Ihr eigenes Gebäude und die interne Verwendung ist das unproblematisch. Sobald geschützte Werke Dritter im Bild sind, hilft die Panoramafreiheit des Paragrafen 59 UrhG bei Luftaufnahmen nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.10.2024 (I ZR 67/23) nicht weiter. Holen Sie in diesem Fall vor einer Veröffentlichung die Zustimmung der Rechteinhaber ein.
Quellen und Stand
Stand dieses Beitrags: 2. September 2026. Rechtsangaben und Preise ändern sich; vor einer Entscheidung lohnt der Blick in die jeweils gültige Fassung.
- Paragraf 30 VVG, Anzeige des Versicherungsfalles
- Paragraf 31 VVG, Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers
- Paragraf 82 VVG, Abwendung und Minderung des Schadens
- Paragraf 28 VVG, Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit
- OLG Hamm, Urteil vom 13.08.2008, 20 U 25/08, zur Zustimmung des Versicherers und zur Veränderung der Schadenstelle
- Deutscher Wetterdienst, Glossar Beaufort-Skala (Windstärke 8: 62 bis 74 km/h in 10 Metern Höhe)
- Deutscher Wetterdienst, Gutachten der Klimabüros (kostenpflichtig, unter anderem zum Wetter im Schadensfall)
- Bund der Versicherten, Hinweise zu Sturmschäden und der Voraussetzung Windstärke 8, 12.02.2020
- ASTM C1153-23, Standard Practice for Location of Wet Insulation in Roofing Systems Using Infrared Imaging
- IEC TS 62446-3:2017, Abschnitt 5.3 und Tabelle 3, Bedingungen für die Thermografie an Photovoltaikanlagen
- DJI, technische Daten Mavic 4 Pro (max. Bildgröße Hasselblad-Kamera 12288 mal 8192, 28 mm Kleinbild-Äquivalent)
- BGH, Urteil vom 23.10.2024, I ZR 67/23, Drohnenaufnahmen und Panoramafreiheit nach Paragraf 59 UrhG
- Paragraf 21h LuftVO, geografische Gebiete für unbemannte Luftfahrtsysteme
- Paragraf 21i LuftVO, Erteilung einer Genehmigung durch die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes
- Verordnung (EG) 785/2004, Versicherungsanforderungen an Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreiber

