Ab wann ist es eine Menschenansammlung?
Die Verordnung definiert den Begriff in Artikel 2 Nummer 3: „eine Vielzahl von Menschen, die so dicht gedrängt stehen, dass es einer einzelnen Person nahezu unmöglich ist, sich aus dieser Menge zu entfernen“. Eine Zahl steht nicht im Gesetz. Es geht um die Dichte, nicht um die Kopfzahl.
Ein voller Marktplatz beim Stadtfest, der Bereich vor einer Bühne, der Startblock eines Laufs: Menschenansammlungen. Zwanzig Leute, die verteilt auf einer Wiese sitzen und jederzeit aufstehen können: keine Menschenansammlung, aber unbeteiligte Personen, für die eigene Abstandsregeln gelten.
Was in der offenen Kategorie gilt
Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c verlangt vom Fernpiloten, dass das Luftfahrzeug „in einer sicheren Entfernung von Menschen gehalten und nicht über Menschenansammlungen geflogen wird“. Das gilt für jede Drohne der offenen Kategorie, auch für Geräte unter 250 Gramm.
Für unbeteiligte Personen, also alle, die nicht zum Team gehören und nicht eingewiesen sind, regeln die drei Unterkategorien den Abstand. A1: leichte Drohnen der Klassen C0 und C1 dürfen sich Menschen nähern; C0 darf einzelne unbeteiligte Personen überfliegen, C1 soll den Überflug vermeiden, Menschenansammlungen sind für beide tabu. A2: Drohnen der Klasse C2 halten 30 Meter horizontalen Abstand zu unbeteiligten Personen, im Langsamflugmodus 5 Meter; der Pilot braucht das Fernpilotenzeugnis A2. A3: alle übrigen Geräte fliegen mit 150 Metern Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten und nur dort, wo nach vernünftigem Ermessen keine unbeteiligte Person gefährdet wird.
Unsere DJI Mavic 4 Pro trägt die Klassenkennzeichnung C2 und wiegt rund 1.063 Gramm. Sie fliegt in A2, mit 30 Metern zu Unbeteiligten und niemals über der Menge. Der Abstand ist kein Nachteil: Ein Teleobjektiv holt das Bild heran, und aus 30 Metern seitlicher Distanz sieht ein Fest besser aus als senkrecht von oben.
Was das für Stadtfest, Lauf und Messe bedeutet
Die Menge selbst ist tabu, die Umgebung nicht. Geflogen wird über der leeren Wiese neben dem Festplatz, über dem Parkplatz, über dem Wasser oder über dem Teil der Strecke, der gerade frei ist. Die Kamera schaut zur Menge, die Drohne steht daneben.
So sind auch unsere Aufnahmen entstanden: das Hundeschwimmfest in Backnang 2016 und 2019, die Filmaktion zur Interboot in Friedrichshafen mit der Rettungsübung im Hafen, und die Multiplex Airshow. In allen drei Fällen lag die Flugfläche neben dem Publikum, und der Zeitpunkt war mit dem Veranstalter abgestimmt.
Zur Verordnung kommen die deutschen Geo-Zonen aus § 21h Luftverkehrs-Ordnung: 100 Meter Abstand zu Bundesfernstraßen, Bahnanlagen, Industrieanlagen und Krankenhäusern, Zustimmung über Wohngrundstücken, Regeln für Naturschutzgebiete und Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften. Ein Stadtfest liegt fast immer in mindestens einer dieser Zonen. Welche das sind, klären wir vor dem Angebot, nicht am Tag.
Wenn es doch über die Menge gehen soll
Dann verlässt der Flug die offene Kategorie. Artikel 5 der Verordnung verlangt in der speziellen Kategorie eine Betriebsgenehmigung der zuständigen Behörde, in Deutschland des Luftfahrt-Bundesamts, auf Grundlage einer Risikobewertung. Das dauert Wochen, kostet Gebühren und Vorbereitungszeit und steht für ein Vereinsfest oder ein Firmenjubiläum selten im Verhältnis.
Ehrlich gesagt braucht es das auch fast nie. Die Bilder, die ein Veranstalter will, entstehen von der Seite: die volle Straße im Gegenlicht, die Bühne mit dem Publikum davor, der Lauf entlang des Flusses. Senkrecht über der Menge hängen nur Köpfe.
Was Sie als Veranstalter vorher klären sollten
Vier Dinge machen den Termin planbar: ein Lageplan mit den Bereichen, in denen kein Publikum steht, der Ablauf mit Uhrzeiten, ein Ansprechpartner vor Ort, und die Frage, wo die Aufnahmen später erscheinen. Der letzte Punkt ist kein Luftrecht, sondern Persönlichkeitsrecht: Wer Besucher erkennbar zeigt, braucht dafür eine Grundlage. Was vor der Veröffentlichung zu klären ist, steht in einem eigenen Beitrag.
In eigener Sache: Schicken Sie uns Lageplan und Programm, und Sie bekommen vor dem Angebot eine Aussage, was an Ihrem Ort geht und was nicht. Einen Versicherungsnachweis legen wir auf Wunsch vorher vor.
Häufige Fragen
Darf eine Drohne unter 250 Gramm über eine Menschenmenge fliegen?
Nein. Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/947 verbietet den Flug über Menschenansammlungen in der gesamten offenen Kategorie. Die Ausnahme für leichte Drohnen der Klasse C0 betrifft nur einzelne unbeteiligte Personen, nicht die Menge.
Wie hoch ist die Strafe?
§ 58 Absatz 2 und 3 Luftverkehrsgesetz stufen Verstöße gegen die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, darunter die Nichtbeachtung von Abstandsvorgaben, als Ordnungswidrigkeit ein und erlauben eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro.
Wie viele Menschen sind eine Menschenansammlung?
Die Verordnung nennt keine Zahl. Maßgeblich ist, ob die Menschen so dicht stehen, dass sich eine einzelne Person kaum entfernen kann. Ein voller Platz ist eine Menschenansammlung, verstreute Zuschauer sind unbeteiligte Personen mit eigenen Abstandsregeln.
Geht der Flug über die Menge mit Genehmigung?
Nur in der speziellen Kategorie mit einer Betriebsgenehmigung nach Artikel 5 der Verordnung, in Deutschland über das Luftfahrt-Bundesamt und auf Grundlage einer Risikobewertung. Für die meisten Veranstaltungen ist das unverhältnismäßig, und die besseren Bilder entstehen ohnehin von der Seite.
Quellen und Stand
Stand dieses Beitrags: 5. September 2026. Rechtsangaben und Preise ändern sich; vor einer Entscheidung lohnt der Blick in die jeweils gültige Fassung.
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, Artikel 2, 4 und 5 sowie UAS.OPEN.020 bis 040 (konsolidierte Fassung)
- § 58 Luftverkehrsgesetz, Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldrahmen
- § 21h Luftverkehrs-Ordnung, geografische Gebiete für unbemannte Fluggeräte
- dipul, Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt: Unterscheidung der Betriebskategorien
- DJI, Technische Daten Mavic 4 Pro (Klasse C2, Startgewicht)

