Vier Anlässe, und sie führen nicht zum selben Ergebnis
Der erste ist schlicht Minderertrag: Die Anlage liefert weniger als im Vorjahr oder weniger als die Nachbaranlage, und niemand weiß warum. Der zweite ist ein Ereignis, meist Sturm oder Hagel, bei dem die Versicherung im Spiel ist.
Der dritte ist Streit mit dem Errichter innerhalb der Gewährleistung. Der vierte ist der Kauf einer Bestandsanlage, bei dem der Zustand in den Preis einfließt.
Bei eins und vier geht es um Erkenntnis: Sie wollen wissen, woran es liegt. Bei zwei und drei geht es um Beweis: Jemand anders soll zahlen. Das ist der eigentliche Unterschied, und er entscheidet, wen Sie beauftragen.
Was ein Gutachten ist, und was es davon unterscheidet
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden nach Paragraf 36 der Gewerbeordnung von den nach Landesrecht zuständigen Stellen bestellt. Voraussetzung ist der Nachweis besonderer Sachkunde, und sie werden darauf vereidigt, ihre Aufgaben „unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch“ zu erfüllen. Die Bestellung gilt für bestimmte Sachgebiete und kann beschränkt, befristet und mit Auflagen verbunden sein.
Genau diese Unabhängigkeit ist das Produkt. Ein Gutachten wird gebraucht, wenn die Gegenseite dem Ergebnis widersprechen wird: vor Gericht, gegenüber einer Versicherung, im Gewährleistungsstreit. Wer nur wissen will, welches Modul schwächelt, kauft dabei viel mit, das er nicht braucht.
Was ein Gutachten kostet, hängt am Aufwand und wird vom Sachverständigen angeboten, nicht von uns. Deshalb steht hier keine Zahl, die nachher nicht stimmt.
Was ein Wärmebildflug vorher klärt
Er zeigt, wo überhaupt etwas ist. Ein Rundflug über die Anlage liefert jedes Modul einzeln im Bild, und thermische Auffälligkeiten stehen dort, wo Strom in Wärme umgesetzt wird statt in Ertrag: einzelne heiße Zellen, ganze Module, ein kompletter String.
Damit lässt sich die Frage aus Anlass eins meistens schon beantworten, und bei Anlass vier liegt vor dem Kauf ein Bild des Zustands vor. Was die Messung dafür braucht, steht in unserem Beitrag zur Drohnen-Thermografie an der PV-Anlage: ohne ausreichende Einstrahlung ist die Aufnahme wertlos, und das ist keine Frage des Wollens, sondern des Wetters.
Für 290 Euro netto je Objekt ist das der günstigste Schritt in dieser Kette, und in vielen Fällen der einzige, der nötig wird.
Und was er nicht klärt
Ein Riss, der noch keinen Temperaturunterschied erzeugt, bleibt unsichtbar. Haarrisse findet die Elektrolumineszenz, bei der das Modul bestromt und im Dunkeln fotografiert wird; das ist ein eigenes Verfahren und kein Drohnenflug. Mehr dazu im Beitrag über Hagelschäden.
Ebenso wenig ersetzt ein Wärmebild die elektrische Prüfung der Anlage. Ein Fehler ohne Wärmesignatur, etwa in der Verschaltung oder am Wechselrichter, taucht dort schlicht nicht auf.
Und es ist kein Gutachten. Es kann die Grundlage eines Gutachtens sein und die Arbeit des Sachverständigen abkürzen, weil er weiß, wo er hinsehen muss. Die Bewertung bleibt seine.
Die Reihenfolge, die am wenigsten kostet
Zuerst die Daten, die Sie schon haben: die Ertragszeitreihe aus dem Monitoring. Sie sagt, seit wann etwas fehlt, und das grenzt die Ursachen stärker ein als jede Aufnahme.
Dann die Befliegung mit Wärmebild, um zu sehen, wo etwas ist. Dann, falls es um einzelne Module geht und bestritten wird, die Elektrolumineszenz. Und erst dann, wenn jemand anders zahlen soll, das Gutachten.
Jede Stufe beantwortet eine andere Frage, und jede ist teurer als die davor. Wer bei Stufe vier anfängt, zahlt für Erkenntnisse mit, die Stufe zwei schon geliefert hätte.
Wann Sie diese Reihenfolge überspringen sollten
Wenn Fristen laufen. Nach einem Unwetter gilt die unverzügliche Anzeige beim Versicherer, und die Gewährleistung gegenüber dem Errichter endet an einem Datum, das nicht verhandelbar ist. In beiden Fällen ist die Dokumentation sofort dran, und der Sachverständige wird früh eingebunden.
Wenn der Streit schon läuft, ist die Reihenfolge ohnehin vorgegeben: Dann entscheidet nicht, was die Anlage hat, sondern was sich beweisen lässt.
Was wir dabei übernehmen
Die Befliegung mit Wärmebild und Echtbild, die Auswertung der auffälligen Stellen und die Übergabe, die ein Sachverständiger oder Ihr Installateur weiterverwenden kann. Für die Anfrage brauchen wir den Standort, die ungefähre Anlagengröße, das Baujahr und den Anlass.
Was wir nicht anbieten, sagen wir vorher: kein Gutachten, keine elektrische Prüfung, keine Elektrolumineszenz. Für diese Schritte nennen wir Ihnen die richtigen Stellen.
Häufige Fragen
Brauche ich für einen Versicherungsfall ein Gutachten?
Häufig ja, weil dort jemand anders zahlen soll und das Ergebnis Bestand haben muss. Die Dokumentation des Zustands sollte trotzdem sofort passieren, bevor aufgeräumt oder repariert wird.
Ist ein Wärmebild vor Gericht verwertbar?
Es ersetzt kein Gutachten. Es kann als Grundlage dienen und dem Sachverständigen Arbeit abnehmen, weil die auffälligen Stellen bereits verortet sind. Die Bewertung bleibt beim Sachverständigen.
Was unterscheidet einen öffentlich bestellten Sachverständigen?
Die Bestellung nach Paragraf 36 Gewerbeordnung durch die nach Landesrecht zuständige Stelle, der Nachweis besonderer Sachkunde und die Vereidigung darauf, unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu arbeiten.
Was kostet der erste Schritt?
Die Befliegung liegt bei 290 Euro netto je Objekt, mit Umsatzsteuer 345,10 Euro. Anfahrt im Landkreis Göppingen und Genehmigungen sind enthalten, ein wetterbedingter Abbruch kostet nichts.
Quellen und Stand
Stand dieses Beitrags: 20. September 2026. Rechtsangaben und Preise ändern sich; vor einer Entscheidung lohnt der Blick in die jeweils gültige Fassung.

