Wofür ein Modul geprüft ist
Module für den europäischen Markt werden nach IEC 61215 geprüft. Der Hageltest darin trägt die Kennung MQT 17: Das Modul wird an elf Stellen mit Eiskugeln beschossen, Mindestdurchmesser 25 Millimeter, Mindestmasse 7,53 Gramm, Mindestgeschwindigkeit 23 Meter je Sekunde. Das sind rund 83 Kilometer in der Stunde.
Diese Zahl ist ein Nachweis unter definierten Bedingungen, keine Zusage für jedes Unwetter. Größere Körner kommen vor, und für sie gibt es zusätzliche Prüfungen mit größeren Kugeln, die Hersteller freiwillig fahren lassen. Wer wissen will, was das eigene Modul kann, findet es im Datenblatt, nicht in der Norm.
Wichtiger als die Kugelgröße ist ohnehin der Winkel. Ein flach geneigtes Hallendach nimmt den Aufprall fast senkrecht an, ein steiles Satteldach lenkt ihn zum Teil ab. Dieselbe Wolke richtet auf zwei Dächern unterschiedlichen Schaden an.
Warum das Glas heil und die Zelle kaputt sein kann
Das eigentliche Problem nach Hagel sind Mikrorisse in den Solarzellen. Die Frontscheibe hält, die Zelle darunter bekommt durch die mechanische Belastung feine Brüche, und die dünnen Leiterbahnen darin reißen.
Die Norm prüft nicht auf Mikrorisse. Ein Modul kann den Hageltest bestehen und trotzdem Risse haben. Der Leistungsverlust kommt schleichend: Zuerst fehlen ein paar Prozent, dann heizt sich der abgetrennte Bereich auf, und im ungünstigen Fall entsteht daraus ein Hotspot.
Deshalb ist die Diagnose zeitlich zweigeteilt. Am Tag nach dem Hagel lässt sich dokumentieren, was sichtbar ist. Was in den Zellen passiert ist, zeigt sich erst, wenn der Schaden thermisch oder elektrisch messbar wird.
Die ersten Tage: was das Gesetz verlangt
Zwei Pflichten stehen im Versicherungsvertragsgesetz. § 30 Absatz 1 VVG: „Der Versicherungsnehmer hat den Eintritt des Versicherungsfalles, nachdem er von ihm Kenntnis erlangt hat, dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.“ Und § 82 Absatz 1: „Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen.“
Dazu kommt Absatz 2 derselben Vorschrift: Weisungen des Versicherers sind einzuholen, wenn die Umstände es gestatten, und zu befolgen, soweit das zumutbar ist. Wer diese Pflichten vorsätzlich verletzt, verliert den Anspruch; bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer kürzen, und die Beweislast dafür, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag, trägt der Versicherungsnehmer.
Praktisch heißt das dreierlei. Melden, bevor aufgeräumt wird. Dokumentieren, bevor jemand auf das Dach steigt. Und nichts entsorgen, bevor der Versicherer es gesehen oder freigegeben hat.
Was eine Befliegung dabei leistet
Sie liefert innerhalb einer Stunde jedes Modul einzeln im Bild, mit Position in der Reihe, und zwar ohne dass jemand das Dach betreten muss. Das ist nicht nur eine Frage der Absturzsicherung: Mechanische Last ist genau die Ursache, um die es hier geht, und Module sind nicht zum Begehen gebaut.
Bei einem Dach mit mehreren hundert Modulen ist das der Unterschied zwischen einer Stichprobe und einer vollständigen Aufnahme. Für die Schadenmeldung zählt die Vollständigkeit, weil ein nicht dokumentiertes Modul später ein nicht anerkanntes Modul ist.
Dazu kommt der Rest des Daches. Hagel trifft nicht nur die Module, sondern auch Lichtkuppeln, Dachbahnen, Attikableche und Rinnen. Wer ohnehin fliegt, hat diesen Teil in derselben Befliegung.
Und was sie nicht leistet
Haarrisse in den Zellen findet die Elektrolumineszenz. Dabei wird das Modul bestromt und im Dunkeln fotografiert; gerissene Bereiche bleiben schwarz. Das ist ein Verfahren für die Nacht oder für die Werkstatt und kein Drohnenverfahren, und es wird von spezialisierten Dienstleistern erbracht.
Die Thermografie liegt dazwischen. Sie findet einen Riss erst, wenn er bereits einen Temperaturunterschied erzeugt, und sie ist nur unter bestimmten Messbedingungen aussagekräftig. Welche das sind, steht in unserem Beitrag zur Drohnen-Thermografie an der PV-Anlage.
Der ehrliche Satz dazu: Die Befliegung sichert den Zustand und findet, was sichtbar oder thermisch auffällig ist. Sie ersetzt weder die elektrische Prüfung noch das Gutachten eines Sachverständigen.
Die Reihenfolge, die der Versicherung nützt
Am Tag des Schadens die Anzeige und die Übersichtsaufnahme, dazu die Wetterdaten des Tages. Danach die Ertragszeitreihe aus dem Monitoring sichern, weil sie den Vorher-Nachher-Vergleich trägt, den kein Foto liefert.
Nach einigen Wochen die Thermografie unter gültigen Bedingungen, wenn der Verdacht auf verdeckte Schäden besteht. Und erst dort, wo über einzelne Module gestritten wird, die Elektrolumineszenz, weil sie aufwendig und entsprechend teuer ist.
Diese Reihenfolge kostet am Anfang wenig und hält die teuren Verfahren für die Fälle frei, in denen sie gebraucht werden.
Eine Einordnung, kein Rechtsrat
Dieser Beitrag gibt wieder, was in den zitierten Vorschriften und Normen steht. Welche Fristen und Obliegenheiten im Einzelfall gelten, ergibt sich aus Ihrem Vertrag und den Versicherungsbedingungen. Bei größeren Schäden gehört die Bewertung in die Hand eines Sachverständigen.
Häufige Fragen
Wie viel Hagel hält ein PV-Modul aus?
Der Hageltest MQT 17 nach IEC 61215 arbeitet mit Eiskugeln von mindestens 25 Millimetern Durchmesser, 7,53 Gramm Masse und 23 Metern je Sekunde, also rund 83 km/h, an elf Aufschlagstellen. Das ist ein Nachweis unter Prüfbedingungen, keine Zusage für jedes Unwetter.
Warum zeigt sich der Hagelschaden oft erst Monate später?
Weil die Frontscheibe hält und die Risse in den Zellen darunter sitzen. Der Ertrag fällt zunächst nur wenig, erst mit der Zeit wächst der abgetrennte Bereich und wird thermisch auffällig.
Findet die Drohnen-Thermografie Mikrorisse?
Nur mittelbar. Sichtbar wird ein Riss erst, wenn er einen Temperaturunterschied erzeugt. Haarrisse findet die Elektrolumineszenz, bei der das Modul bestromt und im Dunkeln fotografiert wird.
Was ist unmittelbar nach dem Hagel zu tun?
Den Schaden nach § 30 VVG unverzüglich anzeigen, nach § 82 VVG für Abwendung und Minderung sorgen und Weisungen des Versicherers einholen, soweit die Umstände das gestatten. Dokumentieren, bevor aufgeräumt oder etwas abgebaut wird.
Quellen und Stand
Stand dieses Beitrags: 11. September 2026. Rechtsangaben und Preise ändern sich; vor einer Entscheidung lohnt der Blick in die jeweils gültige Fassung.

