Ohne Temperaturgefälle bleibt die Fassade stumm
Eine Wärmebildkamera misst keine Dämmung. Sie misst Oberflächentemperaturen, und ein Dämmfehler wird erst dann als Muster sichtbar, wenn Wärme durch das Bauteil nach außen fließt. Fehlt dieses Gefälle, zeigt das Thermogramm eine gleichmäßig temperierte Wand, auch wenn dahinter gar keine Dämmung liegt.
Genau hier scheitern die meisten Sommertermine. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie schreibt in seinem Merkblatt 18 zu Wärmebrücken, Infrarot-Thermografie sei „nur in der kalten Jahreszeit einsetzbar“. Der Grund ist keine Vorsicht der Behörde, sondern Physik: ohne Wärmestrom kein Kontrast, ohne Kontrast kein Befund.
Die Randbedingungen, die eine Messung tragen
Die Richtlinie Bauthermografie des Bundesverbandes für Angewandte Thermografie, erarbeitet mit der Österreichischen Gesellschaft für Thermografie und dem Thermografie- und BlowerDoor Verband Schweiz, verlangt in Abschnitt 6.7.1 eine für die Messaufgabe ausreichende Temperaturdifferenz zwischen innen und außen und empfiehlt dafür mindestens 15 Kelvin, gehalten über einen ausreichenden Zeitraum, damit sich ein quasistationärer Zustand einstellt. Bei 20 Grad Raumtemperatur bedeutet das rechnerisch eine Außentemperatur von höchstens rund 5 Grad. In Baden-Württemberg ist das im Winterhalbjahr regelmäßig erreichbar, im Hochsommer praktisch nie.
Der zweite Teil dieser Bedingung ist der Zeitraum. Nach Abschnitt 6.8.2 muss das Gebäude entsprechend seiner Bauweise ausreichend beheizt sein, und bei schwerer Bauart dauert es bis zu mehreren Tagen, bis der Wärmestrom quasistationär ist. Ein Objekt, das erst in der Nacht vor dem Termin aufgeheizt wird, und ein leerstehendes Gebäude ohne Heizbetrieb liefern beide kein belastbares Bild.
Abweichungen sind nicht verboten. Die Richtlinie lässt sie in begründeten Fällen zu, verlangt aber, dass sie im Messbericht dokumentiert werden. Nach Abschnitt 7.3.1 gehören Innen- und Außentemperatur, Messzeitpunkt und Umwelteinflüsse in die Dokumentation. Ein Thermogramm ohne diese Angaben ist deshalb kein Nachweis, sondern ein Bild. Die früher maßgebliche DIN EN 13187:1999-05 ist inzwischen zurückgezogen und durch DIN EN ISO 6781-1:2023-11 ersetzt; die Verbandsrichtlinie weicht von der alten Norm ohnehin in Teilen bewusst ab.
Warum das Zeitfenster vor Sonnenaufgang liegt
Abschnitt 6.7.2 derselben Richtlinie fordert, den Messzeitpunkt so zu wählen, dass vorhergehende Sonneneinstrahlung keinen störenden Einfluss auf das Ergebnis hat. Eine besonnte Fassade speichert die eingestrahlte Energie und gibt sie über Stunden wieder ab. Das Wärmebild zeigt dann, wo am Nachmittag die Sonne stand, und nicht, wie das Bauteil aufgebaut ist.
Die längste ungestörte Abkühlung liegt hinter einer Fassade in den Stunden vor Sonnenaufgang. Dort liegt das Zeitfenster, und deshalb sind Außenaufnahmen an Gebäuden eine Arbeit vor Tagesanbruch. Eine feste Stundenzahl für den Abstand zur letzten Einstrahlung nennt die Fassung von 2023 nicht, weil die nötige Vorlaufzeit von Masse und Ausrichtung des Bauteils abhängt.
Als weitere Störfaktoren nennt Abschnitt 6.9.6 Regen, Schnee und dichten Nebel sowie den Wind, der die Wärmeübergangswiderstände der Bauteile verändert. Einen Grenzwert in Metern je Sekunde gibt die Richtlinie für die Bauthermografie nicht vor. Ein Flug bei Nieselregen oder auffrischendem Wind liefert Bilder, die später niemand verteidigen kann.
Gebäude braucht Kälte, Photovoltaik braucht Sonne
Die häufigste Verwechslung betrifft zwei Verfahren, die dieselbe Kamera nutzen und gegensätzliche Bedingungen brauchen. Die Thermografie an einer PV-Anlage sucht keine Wärmeverluste, sondern elektrische Fehler, und ein defektes Modul erwärmt sich nur, wenn Strom fließt. Die technische Spezifikation IEC TS 62446-3:2017 verlangt deshalb in Tabelle 3 mindestens 600 W/m² Einstrahlung in der Modulebene, höchstens 4 Beaufort Wind, also 28 km/h, höchstens 2 Okta Cumulusbedeckung und einen Betriebsstrom von mindestens 30 Prozent des Nennstroms im geprüften Strompfad.
Fassade und Dachaufbau werden deshalb im Winterhalbjahr vor Sonnenaufgang geflogen, die PV-Anlage bei hohem Sonnenstand. Wer beides an einem Objekt braucht, plant zwei Termine. Ein Termin, der beides abdecken soll, erfüllt für keine der beiden Aufgaben die Bedingungen.
Das Flachdach folgt einer dritten Logik
Feuchte Dämmung unter einer Dachabdichtung wird nicht über den Heizwärmestrom sichtbar, sondern über die gespeicherte Sonnenenergie. Die Dachfläche nimmt tagsüber Wärme auf und kühlt nach Sonnenuntergang ab; durchfeuchtete Bereiche halten die Wärme länger und zeichnen sich als warme Felder ab. Die ASTM-Praxisnorm C1153, aktuelle Ausgabe C1153-23, beschreibt genau dieses Verfahren für die Nachtstunden und nennt boden- und luftgestützte Aufnahmen ausdrücklich als mögliche Wege.
Für die Luftaufnahme spricht hier die Fläche: ein zusammenhängendes Bild des ganzen Dachs statt Einzelaufnahmen von der Attika aus. Unsere Wärmebilder sind radiometrisch, der Temperaturwert je Bildpunkt bleibt in der Datei erhalten und lässt sich später am Rechner auswerten. Die Arbeitshöhe liegt bei 99 Prozent der Motive zwischen 1 und 40 Metern, die zulässige Höchstflughöhe bei 120 Metern.
Was ein Wärmebild zeigt und was es nicht ist
Belastbar zeigt ein Thermogramm Wärmebrücken, Auffälligkeiten in der Dämmebene und Leckagen. Für Undichtheiten in der Luftdichtheitsebene reicht das Bild allein nicht: Abschnitt 6.5.2 der Richtlinie verlangt zusätzlich eine Differenzdruckmessung, üblicherweise mit 50 Pascal Unterdruck, damit an den Fehlstellen überhaupt eine Luftströmung entsteht.
Die Aussagegrenze steht in derselben Richtlinie. Außenthermografie gilt nach Abschnitt 6.1 als orientierende Messung; nach Abschnitt 6.4 sind quantitative Bewertungen und der Nachweis des Mindestwärmeschutzes nach DIN 4108-2 nur von innen und nur mit ergänzenden Messverfahren möglich. Wer eine Zahl braucht, braucht mehr als ein Bild von außen.
Drei Verwechslungen kommen regelmäßig vor. Ein Wärmebild ist kein Energieausweis: Bedarfs- und Verbrauchsausweis werden nach Teil 5 des Gebäudemodernisierungsgesetzes, wie das Gebäudeenergiegesetz seit Juli 2026 heißt, aus einer Berechnung oder aus erfassten Verbräuchen erstellt. Es ist keine Feuchtemessung, denn es zeigt Temperaturmuster; ein Feuchtewert stammt aus einem eigenen Feuchtemessverfahren. Und es ist kein Gutachten: die Bewertung trifft ein Sachverständiger, das Bild ist dessen Material.
Was das für die Terminplanung bedeutet
Eine Anfrage im Sommer ist nicht verfrüht, nur der Flug liegt später. Sinnvoll ist die Reihenfolge: Aufgabe und Objekt jetzt klären, Aufnahmepositionen und Genehmigungen vorbereiten, den Flug in die kalte Jahreszeit legen und die Heizung rechtzeitig vor dem Termin hochfahren. Bricht das Wetter die Messung ab, wird nicht geflogen; ein Ausweichfenster wird von vornherein verabredet.
Zur Vorbereitung gehört der Papierteil: die Prüfung der Geo-Zonen, die Information des Ordnungsamts innerhalb geschlossener Ortschaften und, in Kontrollzonen, die Freigabe der Flugsicherung. Aus dem Rohmaterial werden Kennzeichen, erkennbare Gesichter und Einblicke in Nachbargrundstücke entfernt, bevor die Bilder das Haus verlassen.
Häufige Fragen
Wie groß muss der Temperaturunterschied zwischen innen und außen sein?
Die Richtlinie Bauthermografie des Bundesverbandes für Angewandte Thermografie (Fassung 20.04.2023) verlangt eine für die Messaufgabe ausreichende Differenz und empfiehlt mindestens 15 Kelvin, gehalten über einen ausreichenden Zeitraum. Bei 20 Grad im Raum entspricht das rechnerisch höchstens rund 5 Grad Außentemperatur.
Warum wird nicht tagsüber geflogen?
Weil eine besonnte Fassade die eingestrahlte Energie speichert und über Stunden wieder abgibt. Das Bild zeigt dann den Verlauf der Sonne über der Fassade statt des Bauteilaufbaus. Die Richtlinie verlangt einen Messzeitpunkt ohne störenden Einfluss vorheriger Sonneneinstrahlung, und der liegt an einer Fassade in den Stunden vor Sonnenaufgang.
Kann man Gebäude und PV-Anlage in einem Termin abfliegen?
Nein. Die Gebäudethermografie braucht Kälte und Dunkelheit, die Thermografie an PV-Modulen nach IEC TS 62446-3:2017 mindestens 600 W/m² Einstrahlung in der Modulebene, höchstens 4 Beaufort Wind und einen Betriebsstrom von mindestens 30 Prozent des Nennstroms. Das sind zwei Termine in zwei Jahreszeiten.
Ersetzt ein Wärmebild den Energieausweis oder ein Gutachten?
Nein. Energieausweise werden als Bedarfs- oder Verbrauchsausweis nach Teil 5 des Gebäudemodernisierungsgesetzes aus Berechnung oder erfassten Verbräuchen erstellt. Ein Thermogramm ist auch keine Feuchtemessung und kein Gutachten, sondern Material, das ein Sachverständiger bewertet.
Was passiert, wenn das Wetter am Termin nicht mitspielt?
Dann wird nicht geflogen. Regen, Schnee, dichter Nebel und Wind sind in der Richtlinie als Störfaktoren benannt, Wind verändert zusätzlich die Wärmeübergangswiderstände. Für solche Fälle wird von vornherein ein Ausweichfenster verabredet.
Quellen und Stand
Stand dieses Beitrags: 2. September 2026. Rechtsangaben und Preise ändern sich; vor einer Entscheidung lohnt der Blick in die jeweils gültige Fassung.
- VATh/ÖGfTh-Richtlinie „Bauthermografie“, Fassung vom 20.04.2023, Bundesverband für Angewandte Thermografie e. V., Nürnberg, unter Mitwirkung der Österreichischen Gesellschaft für Thermografie und des Thermografie- und BlowerDoor Verbands Schweiz (Abschnitte 6.1, 6.4, 6.5.2, 6.7.1, 6.7.2, 6.8.2, 6.9.6, 7.3.1 sowie Anmerkungen 1 und 2)
- DIN EN 13187:1999-05 „Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden – Nachweis von Wärmebrücken in Gebäudehüllen – Infrarot-Verfahren (ISO 6781:1983, modifiziert); Deutsche Fassung EN 13187:1998“, zurückgezogen und ersetzt durch DIN EN ISO 6781-1:2023-11
- ASTM C1153 „Standard Practice for Location of Wet Insulation in Roofing Systems Using Infrared Imaging“, aktuelle Ausgabe C1153-23
- Gebäudemodernisierungsgesetz (so heißt das Gebäudeenergiegesetz seit der Umbenennung durch das Änderungsgesetz vom 23.07.2026), Teil 5, §§ 79 bis 88: Energiebedarfsausweis § 81 und Energieverbrauchsausweis § 82
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie: Hinweise zum Energiesparen, Merkblatt 18 „Wärmebrücken“, Stand September 2014
- IEC TS 62446-3:2017, Edition 1.0, Abschnitt 5.3, Tabelle 3 (Thermografie an PV-Anlagen): Einstrahlung mindestens 600 W/m² in der Modulebene, Wind höchstens 4 Beaufort bzw. 28 km/h, höchstens 2 Okta Cumulusbedeckung, Betriebsstrom mindestens 30 Prozent des Nennstroms im geprüften Strompfad

