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Rechtliches
Urheberrecht und Datenschutz:
Wir behalten uns vor, datenschutzrelevante Szenen aus dem Rohmaterial zu entfernen. Dazu gehören KFZ Kennzeichen und z.B. Aufnahmen von Nachbars Garten - wenn der sich grad auf der Terasse sonnt...
- Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht werden strikt beachtet.
- Urheberrechtsverletzungen bei geschützten Gebäuden werden strikt beachtet.
- Datenschutz wird strikt beachtet
Kenntnisnachweis:
Seit Oktober 2017 ist für UAV Piloten mit einem UAV über 2 kg ein Kenntnisnachweis erforderlich.
Kennzeichnungspflicht:
Alle Drohnen sind gemäß der Gesetzlichen Bestimmungen feuerfest und dauerhaft gekennzeichnet.
Eigentümererlaubnis:
Es muss eine Einverständniserklärung des jeweiligen Grundstückseigentümers vorliegen.
Gewerbliche Flüge sind genehmigungspflichtig:
Gewerbliche Luftaufnahmen sind in Deutschland ausnahmslos genehmigungsfpflichtig!
Benötigt wird die Allgemeinverfügung für gewerbliche Film- und Fotoflüge des zuständigen Regierungspräsidiums.
- Innerhalb von geschlossenen Ortschaften muss zusätzlich das Ordnungsamt informiert werden.
- Innerhalb von Schutzgebieten muss zusätzlich das Umweltamt informiert werden.
- Gesperrte Lufträume (in Flughafennähe etc.) müssen beim Fluglotsenverband angemeldet und genehmigt werden.
Ansonsten ist nur die Flughöhe von 100m bei gewerblichen Film- und Fotoflügen zu beachten. 99 % der Flüge sind zwischen 1-40m...
Versicherung:
Eine Versicherung für Sach- und Personenschäden für gewerbliche Luftvideos und Fotoaufnahmen liegt vor.
Haben Sie Interesse? Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf...